Der GAV Elektrobranche 2026 regelt seit dem 1. Januar 2026 die Mindestlöhne, Lohnerhöhungen, Arbeitszeiten und Spesen für die Schweizer Elektrobranche. Der neue Gesamtarbeitsvertrag gilt für Elektroinstallateure, Telematiker, Montage-Elektriker, Servicetechniker und weitere Berufsgruppen.
Der Fachkräftemangel in der Elektrobranche bleibt auch 2026 die grösste Herausforderung. Um die Attraktivität der Berufe zu steigern, haben sich die Sozialpartner (EIT.swiss, Unia und Syna) auf massgebliche Verbesserungen geeinigt. Als spezialisierter Headhunter sehe ich täglich, dass Transparenz bei Lohn und Arbeitsbedingungen der Schlüssel für eine erfolgreiche Rekrutierung ist.
Lohnerhöhungen Elektrobranche 2026: Wer bekommt mehr Geld?
Für das Jahr 2026 wurde eine generelle Lohnerhöhung beschlossen. Das Ziel: Die Kaufkraft trotz Teuerung zu sichern.
Generelle Erhöhung: Alle dem GAV unterstellten Mitarbeitenden (angestellt vor dem 1. Oktober 2025) erhalten eine Lohnerhöhung von 0.2 %, mindestens jedoch CHF 50.00 pro Monat.
Individuelle Erhöhungen: Über die generelle Erhöhung hinaus können Betriebe in wirtschaftlich starken Regionen natürlich höhere Anpassungen vornehmen – ein wichtiger Hebel im „War for Talents“.
Mindestlöhne Elektrobranche 2026: Die aktuelle Tabelle
Wichtig zu wissen: Die Mindestlöhne bleiben im Jahr 2026 auf dem Stand von 2025 stabil. Die erste grosse stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne (um insgesamt CHF 200.00) ist für die Jahre 2027 und 2029 geplant.
Die folgende Tabelle zeigt die verbindlichen Mindestlöhne gemäss GAV Elektrobranche 2026 (Monatslohn bei 13 Gehältern):
| Kategorie / Qualifikation | Mindestlohn (nach Abschluss) | Nach 1 Jahr Branchenerfahrung |
| Teamleiter (mit Prüfung) | CHF 5’600.– | – |
| Elektroinstallateur EFZ | CHF 4’500.– | CHF 5’000.– |
| Telematiker EFZ | CHF 4’770.– | CHF 5’300.– |
| Montage-Elektriker EFZ | CHF 4’300.– | CHF 4’700.– |
| Ohne Berufsausbildung | CHF 4’200.– | CHF 4’500.– (nach 2 Jahren) |
Mehr Freizeit: Der neue Ferienanspruch
Eine der erfreulichsten Neuerungen im GAV 2026 ist die Erhöhung der Ferientage. Die Branche reagiert damit auf den Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance.
Bis zum 50. Altersjahr: Der Anspruch steigt auf 27 Tage (bisher meist 25 Tage).
Ab dem 50. Altersjahr: Mitarbeitende erhalten nun 30 Tage Ferien.
Jugendliche (bis 20 Jahre): Behalten ihren gesetzlichen Anspruch, profitieren aber oft ebenfalls von den neuen Basisregelungen der Betriebe.
Arbeitszeit & Überstunden: Was ist neu?
Die Jahresbruttoarbeitszeit für 2026 wurde auf 2088 Stunden festgelegt. Die Flexibilität wurde jedoch angepasst:
Überstunden: Bis zu 100 Stunden können neu ins Folgejahr übertragen werden. Alles, was darüber hinausgeht, muss mit einem Zuschlag von 25 % ausgezahlt werden.
Überzeit-Schwelle: Die Schwelle für den obligatorischen Überzeitzuschlag sank von 120 auf 100 Stunden.
Spesen und Fahrzeit: Klare Regeln für den Arbeitsweg
Fahrzeit ist oft ein Streitpunkt. Der neue GAV schafft hier mehr Klarheit:
Der 15-Minuten-Rayon: Fahrzeit ausserhalb eines Radius von 15 Minuten rund um das Firmendomizil gilt nun offiziell als Arbeitszeit.
Auslagenersatz: Für Fahrten ausserhalb dieses Rayons ist grundsätzlich ein Auslagenersatz von CHF 18.00 geschuldet.
Fazit von Roger Germ: "Der GAV 2026 ist ein Signal"
Die Neuerungen im GAV zeigen deutlich: Die Elektrobranche hat verstanden, dass sie sich bewegen muss. Mehr Ferien und fairere Regelungen bei der Fahrzeit sind im aktuellen Marktumfeld absolute „Must-haves“, um gute Leute zu halten.
Für Unternehmen bedeutet das: Wer nur das Minimum bietet, wird es 2026 schwer haben, Fachkräfte zu finden. Als Headhunter empfehle ich meinen Kunden, diese neuen Standards als Basis zu sehen und durch attraktive Unternehmenskulturen zu ergänzen.
Sie suchen Fachkräfte in der Elektrobranche oder planen Ihren nächsten Karriereschritt? Als Spezialisten für die Energie- und Elektrobranche kennen wir den Markt und die neuen GAV-Bedingungen im Detail. Lassen Sie uns diskret über Ihre Möglichkeiten sprechen.
Autor: Roger Germ
Position: Headhunter & Personalberater Energie
Roger Germ ist Inhaber der Roger Germ AG – Personalberatung & Headhunting. Wir bringen Unternehmen aus der Energie- und Elektrobranche mit passenden Fach- und Führungskräften zusammen. Kompetent, empathisch und persönlich.
Häufige Fragen
Was regelt der GAV Elektrobranche 2026?
Der GAV regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien, Spesen, Kündigungsfristen und weitere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen der Elektrobranche in der Schweiz.
Seit wann gilt der neue GAV Elektrobranche?
Der aktuelle Gesamtarbeitsvertrag trat am 1. Januar 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029.
Gilt der GAV für alle Betriebe der Elektrobranche?
Der GAV gilt für alle dem Vertrag unterstellten Unternehmen. Nicht unterstellte Betriebe orientieren sich häufig dennoch daran.
Gibt es 2026 einen neuen Mindestlohn für Elektroinstallateure?
Die Mindestlöhne bleiben 2026 stabil auf dem Niveau von 2025. Es gibt jedoch eine generelle Lohnerhöhung von 0.2 % (mindestens CHF 50.00) für alle Mitarbeitenden. Die nächste Erhöhung der Mindestlöhne erfolgt 2027.
Wo finde ich die offizielle GAV-Version?
Die vollständigen Dokumente können bei den Sozialpartnern EIT.swiss sowie bei den Gewerkschaften Unia und Syna eingesehen und heruntergeladen werden.
Hinweis: Massgebend ist stets die offizielle Fassung des Gesamtarbeitsvertrags der Elektrobranche.