Elektro-Konzessionär Fachkundigkeit

Die Rolle des Elektro-Konzessionärs: Fachkundigkeit & Vertrauen

Elektro-Konzessionäre spielen eine entscheidende Rolle in der Elektrobranche, indem sie Fachkundigkeit und Kompetenz in ihren Dienstleistungen anbieten. Als Vermittler von Konzessionären verstehen wir die Bedeutung dieser Fachleute und möchten Ihnen einen Einblick in ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten geben, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien des ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) stehen.

Warum braucht eine Elektroinstallationsfirma in der Schweiz einen Konzessionär (Fachkundige Person)?

Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse an elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt sowie kontrolliert, braucht eine entsprechende Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates (ESTI).

Das ESTI prüft und erteilt Installationsbewilligungen, Kontrollbewilligungen und eingeschränkte Installationsbewilligungen.

Gültigkeit einer Bewilligung

Bewilligungen für Betriebe sowie eingeschränkte Installationsbewilligungen sind immer solange gültig, wie das Arbeitsverhältnis zwischen Inhaber und Träger besteht. Änderungen, die die Bewilligung betreffen, sind dem Inspektorat innerhalb von 14 Tagen zu melden.

In der Schweiz benötigt eine Elektroinstallationsfirma einen Konzessionär, um bestimmte Arbeiten im Bereich der Elektroinstallation durchführen zu dürfen. Eine Konzession ist eine behördliche Erlaubnis, die bestimmte Voraussetzungen und Qualifikationen voraussetzt, um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen.

Dies bedeutet, wenn Sie nicht selbst eine Installationsbewilligung des ESTI haben – oder einer Ihrer Angestellten – müssen Sie jemanden suchen, der Ihnen seine Konzession zur Verfügung stellt. Dies geht normalerweise nur, wenn er zu mindestens 40 % bei Ihnen angestellt ist.

Das ESTI übt die Aufsicht über Bewilligungen aus

In regelmässigen Abständen inspiziert das ESTI die Bewilligungsinhaber und beaufsichtigt Inhaber einer Ersatzbewilligung während der Dauer ihrer Gültigkeit in besonderem Masse. Dies geschieht mittels Inspektionen bei den Bewilligungsinhabern in den Betrieben oder auf ihren Baustellen.

Es wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung nach wie vor erfüllt sind. Dazu gehören neben der Organisation des Betriebes auch das fachliche Wissen, die technischen Hilfsmittel wie Schutzausrüstungen und Messgeräte und die Überprüfung, ob die Weiterbildung des Trägers dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Je nach Ergebnis der Inspektion werden dem Inhaber der Bewilligung Massnahmen, welche für die Aufrechterhaltung der Bewilligung notwendig sind, auferlegt. Sollten die Massnahmen nach mehrmaliger Mahnung nicht umgesetzt werden oder wird in schwerwiegender Weise gegen die NIV verstossen, hat das ESTI die Pflicht, die besagte Bewilligung zu widerrufen.

Die Inhaber der eingeschränkten Installationsbewilligungen werden vor Ort anhand der eingereichten Unterlagen stichprobenweise überprüft.

Pflichten des Konzessionärs (Fachkundige Person)

Link ESTI – Wirksame Aufsicht durch den Konzessionär

Das ESTI verlangt eine wirksame technische Aufsicht über die Installationsarbeiten. Unter anderem kann ein Konzessionär (Fachkundige Person) bei einer 100% Anstellung maximal 20 Personen beaufsichtigen, die in der Installation tätig sind. Wenn man also mehr Personen hat, benötigt man auch mehr Konzessionäre.

 Link ESTI – Beschäftigungsgrad des Konzessionärs

Zudem liegen folgende Tätigkeiten in der Verantwortung des Konzessionärs.

Sicherstellen, dass die in der Installation Beschäftigten:

  • Den Auftrag verstanden haben und fachlich in der Lage sind, die zu erledigenden Aufgaben den Vorschriften entsprechend auszuführen.
  • Das richtige Installationsmaterial zur Verfügung haben und dies in genügender Menge
  • Die richtigen Pläne und Schemas kennen und gegebenenfalls konsultieren können
  • Die Vorschriften über Arbeitssicherheit einhalten
  • Die baubegleitenden Kontrollen gewissenhaft einhalten
  • Beim Auftreten von Schwierigkeiten und Fragen die notwendige, kompetente Hilfestellung erhalten

 

Weitere Aufgaben des Konzessionärs:

  • Durchführung von gelegentlichen betriebsinternen Schulungen für die in der Installation beschäftigen Personen.
  • Baubegleitende Erstprüfung (dies kann jedoch auch an einen Elektroinstallateur EFZ delegiert werden)
  • Sicherstellen der ordnungsgemässen Schlusskontrolle, siehe auch: Link ESTI – Schlusskontrolle

     

Verantwortlichkeit: Der Konzessionär haftet grundsätzlich für Schäden, welche eine durch ihn zu verantwortende Installation verursacht. Diese Verantwortung kann zivilrechtlich, strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich begründet werden.

Schlussfolgerung

Die fachkundige Person besetzt im Betrieb eine verantwortungsvolle Position. Eine Pflichtverletzung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist deshalb wichtig, dass der Konzessionär (Fachkundige Person) die technische Aufsicht vor Ort auf der Baustelle wahrnimmt und nicht lediglich administrativ vom Büro aus.

Fachkundigkeit

Der Weg zur Fachkundigkeit führt über die gewerbliche Karriere: Ein Elektroinstallateur EFZ wird fachkundig, wenn er die Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) als Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte bestanden hat.
Personen, die drei Jahre Praxis im Installieren unter Aufsicht einer fachkundigen Person ausweisen und folgende Aus- und Weiterbildungen mitbringen, können über die Praxisprüfung die Fachkundigkeit erlangen:

  • ein eidg. Fähigkeitszeugnis „Elektroinstallateur EFZ“ und ein Diplom einer Fachhochschule
    (FH) in der Energie-/Elektrotechnik (Bachelor oder Master of Science FH) oder ein
    Diplom einer höheren Fachschule (HF) oder einen gleichwertigen Abschluss
  • ein eidg. Fähigkeitszeugnis eines dem Elektroinstallateur EFZ nahe verwandten
    Berufes oder die Maturität und ein Diplom einer eidgenössischen technischen Hochschule
    oder FH in der Energie-/Elektrotechnik (Bachelor oder Master of Science FH) oder ein Diplom
    einer HF oder einen gleichwertigen Abschluss
  • ein eidg. Diplom (höhere Fachprüfung, HFP) eines dem Elektroinstallations- und
    Sicherheitsexperten nahe verwandten Berufes

Wer die Fachkundigkeit erhält, kann beim eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI eine allgemeine Installationsbewilligung beantragen. Diese berechtigt, in der ganzen Schweiz Elektroinstallationen auszuführen.

Sie benötigen für Ihren Elektrobetrieb einen Konzessionär? Wir helfen Ihnen beim Finden. Mehr dazu unter: https://www.rogergerm.ch/konzessionaer-finden

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